BEWERBUNG

Zulassungsvorraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der erfolgreiche Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. Zum Studium zugelassen werden kann ebenfalls, wer den erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen oder eines anderen einschlägigen Studiengangs mit dem Mindestabschlussgrad „Bachelor“ und einer Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5) nachweist.  Ein Studiengang ist einschlägig, wenn er rechtswissenschaftliche Kenntnisse aus Modulen im Umfang von zusammen mindestens 60 ECTS-Punkten vermittelt. Die Entscheidung über die Einschlägigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Weitere Informationen finden Sie unter: FAQ

Bewerbungen bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Köln.

Weitere Informationen zu Fragen rund um die Bewerbung und Zulassung erhalten Sie auf der Seite der Technischen Hochschule Köln.

Ausländischer Hochschulsabschluss

Bewerber, die sich mit einem ausländischen Hochschulabschluss für den Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft bewerben möchten, müssen zusätzlich eine Zeugnisprüfung beantragen. Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiter/innen des International Office der Technischen Hochschule Köln.

Deutsche Version: Bewerbung

Englische Version: Application

Bei Fragen zum Masterstudiengang “Medienrecht und Medienwirtschaft”.

Studiengangsbetreuung

Phone:

0221/8275-3816

Email:

Medienrecht-Master@f04.th-koeln.de

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