Zulassungsvorraussetzungen:
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der erfolgreiche Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. Zum Studium zugelassen werden kann ebenfalls, wer den erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen oder eines anderen einschlägigen Studiengangs mit dem Mindestabschlussgrad „Bachelor“ und einer Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5) nachweist. Ein Studiengang ist einschlägig, wenn er rechtswissenschaftliche Kenntnisse aus Modulen im Umfang von zusammen mindestens 60 ECTS-Punkten vermittelt. Die Entscheidung über die Einschlägigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Weitere Informationen finden Sie unter: FAQ