„UPDATE: Veranstaltung wird verschoben!“
Wir laden Sie dazu herzlich im Rahmen des 12. Kölner Mediensymposiums zum Thema „Stufenkonzept gegen Overblocking“ – am Freitag, den 27. März 2020 um 10.30 Uhr in den Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus 2.600, ein.
Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt verpflichtet die Mitgliedstaaten zu Anpassungen im nationalen Urheberrecht. Insbesondere bei der Umsetzung der neuen Haftungsregeln des Art. 17 der Richtlinie bedarf es einer rechtssicheren und verhältnismäßigen Umsetzung in das nationale Recht. Ungerechtfertigtes Overblocking muss soweit wie möglich verhindert werden. Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht hat dazu einen konkreten Umsetzungsvorschlag erarbeitet, den sie mit Vertretern der Urheber und Verwerter, der Verbraucher und der Zivilgesellschaft sowie der Justiz diskutieren möchte.
Nach einer Einleitung in das Thema von Professor Dr. Rolf Schwartmann, geht es mit den folgenden Referenten weiter:
Impulse
Dr. Jan-Marco Luczak MdB, rechtspolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Florian Post MdB, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion
zum Urheberrecht
Paneldiskussion
• Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien,
Verbraucherzentrale Bundesverband
• Dr. Tobias Holzmüller, General Counsel, GEMA
• Dr. Martin Kessen, Richter am Bundesgerichtshof
• Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, NORDEMANN
• John H. Weitzmann, Teamleiter Politik und Recht, Syndikus,
Wikimedia Deutschland
Moderation: Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, TH Köln
Schlusswort
Matthias Schmid, Referatsleiter Urheber- und Verlagsrecht,
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Eine Anmeldung ist erforderlich und per Mail an medienrecht@th-koeln.de möglich. Wegen der notwendigen Sicherheitsüberprüfung im Deutschen Bundestag geben Sie bitte zusätzlich zu Ihrem vollständigen Namen auch Ihr Geburtsdatum an.
Wir freuen uns auf Sie!